PROTOKOLL der GENERALVERSAMMLUNG

Kleingärtnerverein Greifenstein - Altenberg

am Sonntag, den 30.November 2025, 18.00 Uhr

Ort: Gasthof STEINBÖCK

 

1.   Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Diese findet heuer wieder im Gasthaus Steinböck statt, weil es hier einen großen Saal gibt. Voraussetzung ist natürlich, ein eigenständiger Raum für ca. 80 Personen.

Zur Information an die Mitglieder: das Begrüßungsgetränk wird vom Verein übernommen, für den ein Getränkebon ausgeteilt wurde. Nach der Sitzung werden Würstel mit Semmel / Brot geboten. Weitere Speisen und Getränke sind selbst zu bezahlen.

Begrüßung einiger Gäste: BM, VizeBM, IGM-Wolfgang Spatz

Die Einladung mit der Tagesordnung zur Generalversammlung ist per Post und per E-Mail zugestellt worden.

2.   Bericht des Vorstandes

Wie alle Jahre muss ich berichten, dass unsere ehrenamtlichen Aufgaben immer mehr werden. Es finden Ausschusssitzungen, die die Badesiedlung betreffen, statt, Schlichtung von Problemen, Behandlung von Weitergaben von Pachtgrundstücken, auch Rechtsauskünfte sind oft notwendig usw.

Beim zufälligen Besuch der Gemeinderatssitzung vom Oktober 2025 mussten wir erfahren, dass die - im Jahr 2024 beschlossene Bauordnung für die Badesiedlung, die schon eine Verschlechterung der Bebauungsmöglichkeiten gegeben hat - nochmals wesentlich verschlechtert wird. Alle Vereine der Badesiedlung wurden vorher nicht verständigt. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass sich das Klima in der Gemeinde wesentlich verschlechtert hat.

Wir, der Vorstand und die Beiräte, treffen uns regelmäßig, um die Probleme zu besprechen und halten Kontakt mit der Gemeinde, dem Landesverband NÖ, der Bezirksorganisation Klosterneuburg, der IGM und auch der Via Donau.

Wir versuchen immer unsere Homepage aktuell zuhalten, sie lautet www.KGV-ga.at. Sie wird derzeit von Boris Kanev später Martina Göttersdorfer gewartet, wofür wir uns herzlich bedanken.

 

Pacht- und Grundstückspreise:

Ohne Vorbesprechung wurden dann die Pachtpreise der Grundstücke der Gemeinde, wenn ein neuer Pachtvertrag errichtet wird, auf das 3-fache erhöht. Es gibt dazu ein Sachverständigengutachten eines Sachverständigen aus Hollabrunn. Er geht aus von Grundstücken am Längsweg III, welche Neuparzellierungen sind und mit der alten Badesiedlung eigentlich nicht viel zu tun haben. Verglichen wird die Siedlung in Muckendorf - Wipfling, die seit der Errichtung des Hochwasserdammes kein Hochwasser mehr hat, mit unserer Badesiedlung und man sieht es in Muckendorf - Wipfling als Negativum an, dass diese durch den errichteten Damm die Donau nicht mehr sehen. Wir würden die Donau sehen, was ja auch nicht stimmt, und haben Hochwasser. Dies würde sich in der Folge ausgleichen und daher kommt er auf eine jährliche Pacht von € 6,96 / m2 die angeblich ab 01.01.2026 bei neu errichteten Pachtverträgen verlangt wird.

Wir haben nun die Pachtbeträge verglichen mit vergleichbaren Badesiedlungen und haben folgendes erfahren:

In Klosterneuburg zahlen die Pächter des Stifts von € 2,90 - € 3,90; in Korneuburg (dort gibt es wegen dem errichteten Damm auch kein Hochwasser mehr) € 3,55 / m2; in St. Pölten, in einer neu errichteten Kleingartensiedlung im Zentrum, € 0,50/m2; in der Kleingartenanalage Krems-Gneixendorf € 0,22/m2; in der Kleingartenanlage der ÖBB in St. Andrä-Wördern von € 2,05 - € 3,98 / m2.

Bei den Grundstückspreisen wird nach Lage der Häuser Preise von € 270,00 / m2 –

€ 460,00 / m2 berechnet. Es geht aber dezidiert nicht daraus hervor, ob die Häuser als Superädifikate angesehen werden, also ob sie im Verkaufspreis enthalten sind oder ob es reine Grundstückspreise sind und ob die Wasser - und Kanalzuleitungen darin sind oder nicht.

In der Gemeinde St. Andrä/Wördern (Widmung Bauland) spricht man von einem Grundstückspreis von ca. € 400,00 / m2!!! In der Badesiedlung gilt die Widmung Bauland Sondergebiet-Badesiedlung!!!

 

Verkehrsberuhigung

Der KGV wünscht nach wie vor die, seit langer Zeit versprochenen, Schwellen am Damm, am Sporn und am Treppelweg, denn dort sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen, lt. Messung des Kuratoriums f. Verkehrssicherheit, am höchsten. Man hätte keine teuren Verkehrszählungen gebraucht, wenn man dann nicht sinnvolle Maßnahmen setzt.

Maßnahmen wären hier für die ganze Gemeinde sinnvoll, denn viele St. Andrä-Wörderner, Altenberger usw. kommen zum Altarm.

Die Durchführung der Parkplatzsanierung des Bahnhofsparkplatzes Greifenstein wurde aus Kostengründen wieder verschoben.

Das Parkleitsystem greift offenbar, es gibt in der Badesiedlung kaum Falschparker, die Parkverbotsschilder am Treppelweg werden auch beachtet.

Vielen Dank dafür!

 

Marion Brand Volleyball Turnier

fand heuer vom Sa.19.07.2025 - So.20.07.2025 statt.

Es wurde vom KGV wieder für jeden Teilnehmer einen Gutschein von € 5,00 gespendet, der in der Hafenschenke einzulösen war.

Michi und Xandi Brandl belegten im 2er Turnier den 3. Platz – wir gratulieren herzlich zu diesem Erfolg!

 

Müllabfuhr, Grünschnittabfuhr und Grünschnittverladeplatz und Hecken

Die Überhänge der Hecken sind zur Straße zu entfernen - ebenso ist der Grünstreifen vor dem Garten zu pflegen. Bei den Überhängen über der Fahrbahn sind mindestens 4,50 m freizuhalten. Sollten sie dazu selbst nicht in der Lage sein, gibt es einige Dienstleister, die das gerne für Entgelt übernehmen. Im März 2024 bekamen einige Mitglieder Post von der Gemeinde ihre Hecken und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass sie keine Behinderung für Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge sind mit der Anmerkung, dass dies zur Instandhaltungspflicht gem. §91 der Straßenverkehrsordnung gehört.

Leider haben dieses Schreiben auch Mitglieder bekommen, die überhaupt keine Hecken haben. Wir hoffen, dass diese Initiative der Gemeinde eine Fortsetzung mit korrektem Datenmaterial findet.

Wir weisen wiederholt darauf hin, dass diese Nichtbefolgung eine Kündigung des Pachtvertrages zur Folge haben kann. Weiters bitten wir wiederholt Pflöcke und Steine vor dem Gartenzaun zu entfernen, da diese eine Gefahr für Fußgänger oder Radfahrer insbesondere in der Dunkelheit darstellen.

 

Nachtrag von Waltraud Polan (nach der GV)

 

Zusammenfassung über Müllabfuhr, Grünschnittabfuhr, Grünschnittverladeplatz:

Müllabfuhr (Restmüll, gelber Plastiksack, Papier): wird in der Badesiedlung durchgeführt von der SBS + IGM, wöchentlich, bzw. ab November - März alle 2 Wochen, bezahlt wird dies über die Gemeinde mit der Grundbesitzabgabe " wöchentliche Müllabfuhr " mit € 7,50 / Quartal.

Den von der Gemeinde eingehobenen Betrag überweist, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, die Gemeinde direkt an die SBS + IGM.

Die wöchentliche Müllabfuhr steht allen Badesiedlern zu, ohne einem Verein angehören zu müssen. Wenn gegenüber Pächtern immer wieder behauptet wird, sie müssen der IGM angehören, um die wöchentliche Müllabfuhr beanspruchen können, so ist das falsch. Die Verrechnung geht über die Gemeinde.

Sollte man die wöchentliche Müllabfuhr, die in der Gemeindevorschreibung steht, nicht bezahlen, wird der Müll (Restmüll, gelber Sack, Papier) nur an den Tagen lt. Müllabholplan der Gemeinde abgeholt (ca. alle 4 Wochen).

Grünschnittabfuhr: diese wird von der SBS + IGM durchgeführt und dafür muss man ab 2026 Mitglied bei der IGM sein.

Grünschnittverladeplatz: dieser steht den Mitgliedern des KGV, der IGM und allen Siedlern der Badesiedlung zu.

Biotonnen der Gemeinde: 120 l, € 125,80 / Jahr; 240 l € 195,37 / Jahr jeweils mit 23 Entleerungen / Jahr

Müllplatz der Gemeinde: offen 3 x / Woche (Mittwoch + Freitag nachmittags und Samstag vormittags) genaue Zeiten am Müllplatzfolder der Gemeinde

 

Bebauungsbestimmungen

zu finden unter www.staw.at, Verordnungen!

Hier nur das Wesentliche: maximale Gebäudehöhe 7,5 m über Bezugsniveau, Absoluthöhe (höchster Punkt des Gebäudes) 9,5 m; Hauptgebäude (Badehütte) auf Pfeilern,

max.80 m2. Hauptgeschoß, gemessen ab Konstruktionsunterkante, muss über dem HQ 100 sein (derzeit 170,49 m über Adria) und 1 m über dem Bezugsniveau. Das Pfeilergeschoß unter dem Hautgeschoß darf maximal 1/ 2 des Hauptgeschoßes betragen. Die Summe aller Hautgeschoße dürfen max. 120 m2 betragen (incl. Wärmedämmung). Unterirdische Geschoße sind untersagt.

Je Grundstück ist ein Nebengebäude von 9 m2 zulässig. Pro Grundstück ist ein Stellplatz zu schaffen. Carports dürfen mit max.35 m2 errichtet werden. Die Einfriedung zur öffentlichen Fläche darf die Höhe von max. 1,60 m nicht überschreiten, ein Sockel ist unzulässig, sie muss wasserdurchlässig sein, Beplankungen und Bespannungen sind unzulässig.

Mauern sind verboten.

60 % der Grundstücksfläche sind von jeglicher Bebauung freizuhalten, es sind Versickerungsflächen und diese sind im Einreichplan einzuzeichnen.

Am Damm und Am Sporn ist für ein Hauptgebäude ein Abstand zur Straßenfluchtlinie von 12 m einzuhalten (mit einigen Ausnahmen 6 m).

 

Die angekündigte, NEUE, Bauordnung wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung vom 28.11.2025, aufgrund der ca. 150 Einsprüche, von der Tagesordnung genommen.

 

3.     Bericht der Gemeinde

Bürgermeisterin Susanne Kittinger

-        Bebauungsvorschrift wurde erneut im Landtag eingebracht – zur Prüfung des Baulandes Sondergebiet gibt es bisher leider noch keine Informationen – ob es eine Änderung geben wird, sollte 2026 beschlossen werden

-        Lt. Frau Kittinger wurde der Pachtpreis für Grundstücke in der Badesiedlung wie folgt beschlossen: Grundstücke am Wasser - € 9,90; Grundstücke in der 2. Reihe - € 8,50; alle Grundstücke dahinter € 7,00

Diese Preise sind beschlossen – trotz Bauland Sondergebiet

-        Thema Verkehrsberuhigung ist für die Gemeinde aktuell kein Thema

-        Grünraumpflege wird, lt. Feuerwehr, nicht überall korrekt durchgeführt – es werden (finanzielle) Ersatzmaßnahmen besprochen für die Betroffenen, wenn die Einsatzfahrzeuge an der freien Fahrt behindert werden!

-        Breitere Straßen: die Grundstücksgrenzen wurden lt. Katasterplan (2000) fixiert

Dieser kann auf der Gemeinde eingesehen werden

Anfrage von Fam. Heidler aufgrund einer, lt. Katasterplan, geplanten Verbreiterung des Godaiwegs auf 3m – dieser würde dann durch die Terrasse der Familie gehen

--- bitte dieses Anliegen schriftlich an die Bürgermeisterin weiterleiten!

Bürgermeisterin-Stellvertreter Rudolf Hammer

 

Vertreter der IGM Wolfgang Spatz

Bedankt sich für den konstruktiven Austausch und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde – ein „Mehr Zusammenrücken“ (miteinander reden, Lösungen finden) wäre wünschenswert.

 

-        auch er verweist mit Nachdruck auf den ordnungsgemäßen Rückschnitt der Hecken

Es wird über das Angebot einer Infoveranstaltung für Mitglieder des KGVs und IGM nachgedacht, damit mehr Verständnis für die Dringlichkeit dieses Themas erlangt werden kann!

-        Die Grünschnittabfuhr ist für KGV-Mitglieder ab 2026 abgesetzt!

Begründung lt. Wolfgang Spatz: KGV-Mitglieder zahlen weniger als IGM-Mitglieder, die Fahrer wussten oft nicht, wer KGV-Mitglied ist, da die Plankette nicht ordnungsgemäß am Gartenzaun angebracht war.

Es gäbe die Möglichkeit dem IGM beizutreten, dann werden 10 Jutesäcke/Jahr ausgeteilt, IGM-Plankette und Grünschnittabfuhr

 

-        Weiters ist die selbstständige Entsorgung von Grünschnitt auf der Deponie am Ende der Badesiedlung an der Ecke zur Hafenstraße am Samstag von 14 – 16 Uhr möglich (für KGV und IGM-Mitglieder zugänglich)

 

 

4.     Bericht der Rechnungsprüfer

Ilse Heidler entschuldigt – daher wird dieser von Waltraud Polan verlesen

 

- Einnahmen: Pachterlöse, Einschreibgebühren usw.

- Ausgaben: Pachtzahlungen an Gemeinde, Via Donau und IGM (für Grünschnitt), Hochwasserentschädigung an die Pächter

- Spenden an die FF Altenberg € 1.000,00

- das Jahr endet mit einer Forderung von € -20.671,11, die durch die Hochwasserentschädigung an die Pächter entstanden ist aber durch die Rücklagen gedeckt ist

Horst Reicher informiert über den Rechnungsbericht 2024

das Jahr 2024 wurde überprüft, es gibt keine Beanstandung

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den Vorschriften der Vereinsordnung

 

5.     Entlastung des Vorstandes

Franz Bican stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes – Abstimmung

Einstimmige Entlastung

Danke an die umsichtige Führung der Kassa und an die Rechnungsprüfer für die Prüfung und an alle für die Entlastung des Vorstandes.

 

6.   Wahl der Vereinsleitung

im "Paket" übernommen von Rudolf Polan

Es gibt folgenden Wahlvorschlag:

 

VEREINSLEITUNG

o          Obfrau                        Mag. Waltraud POLAN

o          Obfrau-Stv                  Franz BICAN

o          Schriftführerin             Claudia RADINGER

o          Schriftführerin-Stv      Josef PAULIS

o          Kassiererin                 Mag. Ilse HEIDLER

o          Kassiererin-Stv           Wolfgang GRÜNER

Abstimmung: Einstimmig

 

Waltraud Polan:

Ich nehme im Namen des gesamten Vorstandes nun die Wahl an und möchte mich bei allen Vorständen, Rechnungsprüfern und Beiräten für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir neugewählten werden auch weiterhin unser Bestmögliches für den KGV und seine Mitglieder, sowie für unsere Siedlung tun.

Rudolf Polan:

Leitet nun die Wahl der Rechnungsprüfer

1.        Rechnungsprüfer:       Franz BICAN

2.         Rechnungsprüfer:       Horst REICHER

Abstimmung erfolgt einstimmig

 

Folgende Beiräte werden vom Vorstand bestellt:

o          Renate ALBRECHT

o          Erwin GÖTTERSDORFER

o          Mag. Dominik GRÜBER

o          statt Christl HEIDLER nun Mag. Heidi TSCHANUTTER

o          Boris KANEV

o          DI Christian KARLIK

o          Philipp GÖTTERSDORFER

o          Ing. Rudolf POLAN

o          Ernst SCHÄTTLE

o          Hermann WURZER

 

7.   Beiträge für 2026

Die jährlichen Beiträge werden für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt:

o          Mitgliedsbeitrag                     € 50,00

o          Rücklage für Sonderfälle       € 25,00

o          Mitgliedsbeitrag LV-NÖ         € 15,66

Die Beiträge sind unverändert zum Vorjahr.

 

Abstimmung: Einstimmig

 

Eintritt zur Erlangung der Mitgliedschaft in unsrem Verein:

o        Eintrittsbeitrag für Fremde                                         € 1.000,00

o        Eintrittsbeitrag für Kinder und im Naheverhältnis       €    500,00

o        Eintrittsbeitrag für Grundstücke, die der KGV direkt vergibt 20% des m2-Preises der Gemeinde

o        Eintrittsbeitrag für Landesverband NÖ                       €    100,00

o        Errichtung der Unterpachtverträge                             €    100,00

 

Abstimmung: Einstimmig

 

8.   Änderungen der Satzung des KGV

Die Satzungen sollen dahingehend geändert werden, dass die Obfrau, der Obfraustellvertreter, die Kassiererin und der Stellvertreter der Kassiererin in das KGV - Konto Einsicht nehmen können, was für die Buchführung sinnvoll und notwendig ist. Überweisung über € 1.000,00 brauchen die Zustimmung von 2 berechtigten Personen. Es muss ein eigenes Vereinskonto eröffnet werden.

Weiters soll die Wahl der Vorstände von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert werden.

Abstimmung: Einstimmig

 

9.   Anträge und Allfälliges

Es sind innerhalb der Frist keine Anträge eingelangt.

Wir ersuchen sie die Beplankungen und Bespannungen der Zäune (zB mit Kunststofffolien) zu entfernen, sie sind nach der Bauordnung verboten und verschandeln das Ortsbild!!!

(zB Donaustraße).

Die Hundesackerln werden gut angenommen, wir ersuchen sie diese in die Mistkübel zu geben und nicht einfach am Boden liegen zu lassen.

Wenn sie ihren Kleingarten weitergeben oder auf ihren Kleingarten verzichten wollen, muss dieses Ansuchen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres beim Kleingartenverein eingelangt sein. Einlangen nach dem 31.12. haben zur Folge, dass die Pacht für das Folgejahr bezahlt werden muss.

Danke für die gute Zusammenarbeit mit dem Landesverband NÖ und der Bezirksorganisation Klosterneuburg

Vielen Dank für die Teilnahme an der Generalversammlung.

Der offizielle Teil der Generalversammlung ist nun beendet und der Vorstand bittet zu einem gemütlichen Beisammensein.

   Lasst euch die Würsteln schmecken.