Arbeitsleistungen im Verein sind kein Aufwandsersatz sondern zu versteuerndes Einkommen. Das Merkblatt soll die steuerrechtliche Situation darstellen.

 

BESTEUERUNG VON arbeitsentgelten im VEREIN

 

FolgendeInformationsschreiben soll den Kleingartenverein en helfen, Arbeitsleistungenwelche durch Personen füden Verein wie z.B. gelegentliches Schneeräumen, Zaunstreichen etcdurchgeführwerdensteuerlich und sozialversicherungsrechtlich abzuwickeln.

Kennzeichen einer solchen Tätigkeit istdass die tätig werdende Person nacaußehin selbständig arbeitet (ohne Dienstvertrag und ohne Gewerbescheinund dafüunregelmäßig Entschädigungen voVerein bezieht.

Die erhaltenen Einnahmen abzüglich dedamit zusammenhängenden Ausgaben sind alEinkommen in einer Jahreseinkommensteuererklärung dem Finanzamt bekannt zugegeben und zu versteuern bzwder Sozialversicherung zmelden, sofern gewissEinkommensgrenzen überschritten werden (siehe nachfolgende Seite).

Dabei ist zu beachtendass für Funktionäre und Mitglieder im Rahmen ihretigkeitefür den Verein Fahrt- und Reisespesen steuerfrei ersetzt und ein monatlichen Ausgabenpauschale von EUR 75.oder ditatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden können.

Gewerblich tätigPersonen ssen Rechnungen mit Umsatzsteuelegen, sofern der jährliche Umsatz größer EUR 30.000.- istDie in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist imonatlichen (quartalsmäßigenUmsatzsteuervoranmeldungebzw. in einer Jahressteuererklärung dem Finanzamt bekannt zgeben und anzuführen. Vorsteuer­beträgaubezahlten Rechnungen können abgezogen werden.

Es ist anzuraten die Einstufung der Tätigkeials Werkvertrag oder Dienstvertrag steuerlich überprüfen zu lassen!

 

Folgende steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten

• Die Einkommensteuer ..

wird auf das Jahreseinkommen berechnet und wird auf das Einkommen (Einnahmen Ausgaben) erhoben:

Werkhonorare (abzüglich der Ausgaben) unterliegen bis € 730.- jährlicjedenfallkeiner Besteuerungwenn sonst nuunselbstständige Einkommen vorliegen. Das Jah­reseinkommen unterliegt insgesambis € 10.000.- im Jahr keiner Besteuerung.

Einkommen in €               Berechnungsformel                      Steuersatz

Unter 10.000                   Keine Besteuerung                          0,00%       

Übe10.000 bis 25.000     (zvE-11.000) 5.111/14.000              36,5%

Über 25.000 bis 60.000     (zvE-25.000) 15.125/35.000 + 5.110        43,21%

Über 60.000                     (zvE-60.000) x 0,5 + 20.235               50,00%

zvE = zu versteuerndes Einkommen

Die Einkommensteuer wird immer auf das gesamte Jahreseinkommen berechnet; d.h. das laufendGehalt aueiner unselbständigen Tätigkeit odeder Pension werdemit den Beträgen aus den Werkhonorarenzusammen gerechnet, d.hes kann zNachblastungen durch das Finanzamkommen.

• Sozialversicherung:

• Neue Selbstständige

Geringfügigkeitsgrenze (2010)                      € 366,33 (monatlich)

                                                                    € 4.395,96 (jährlich)

• Freigrenzen (2010):                                             

Wenn keine zusätzlichen Einnahmeim Jahr € 6.453,36 (jährlich)

Wenn weitere Einnahmen im Jahr                   € 4.395,96 (jährlich)

• Sozialversicherungsbeiträge (2010):

Pensionsversicherung     16,25 %

Krankenversicherung      7,65 %

Unfallversicherung         € 96,36 jährlich

Selbständigenvorsorgebeitrag     1,53 %

Ausnahmen für Frauen ab 55 und Männer a57 - bitte jeweils speziell mit Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft abklären!

 

 

 

 

 

 

 

Muster eines Formulars

Kleingartenverein                                                                               Lfd.Nr………../2010

Adr.:                                                              

Von Frau/Herrn                                                                              

Datum:

Erbrachte Arbeitsleistung:

 

 

 

 

 

Pauschale für:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er sämtliche Abgaben selbst abzuführen hat. Soweit eine Beitragspflicht überhaupt zur Sozialversicherung besteht, ist diese zur Gänze vom Auftragnehmer zu leisten.

Ich bestätige die Richtigkeit sowie erhalt des Betrages von € ……

 In Worten …………………………………………………

Wien, am ……………

                                                                                                                                                     Unterschrift Auftragnehmer

Für die Richtigkeit:                                                                                           

Obmann                                                                        Kassier